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25.08.2010, 12:46 Uhr | NWZ online, 25.08.2010 bodm
Ministerin: Eltern müssen Vorbild sein
Alkoholmissbrauch Projekte bewertet
Jugendliche vor Alkoholmissbrauch warnen möchte der CDU-Gemeindeverband Rastede und hat dazu einen Projektplan entwickelt, auf den nun die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Aygül Özkan, reagierte. Die Ministerin bewertet in Ihrem Schreiben die vorgeschlagenen Maßnahmen aus ihrer fachlichen Sicht. Im Einzelnen führte sie aus, dass die geforderte Verantwortung der Schulen in Niedersachsen, Aufklärungsarbeit zu betreiben und notwendiges Wissen um die gesundheitlichen Folgen des Missbrauchs zu vermitteln, von den Schulen bereits durchaus bewusst wahrgenommen werde. Sie wünsche sich vielmehr eine stärkere Betonung der Vorbildfunktion der Eltern.
Rastede - Zu einer möglichen Anhebung der Altersgrenze für den Alkoholverkauf an Jugendliche von 16 auf 18 Jahren äußerte sich Özkan kritisch. Da für eine Änderung des Bundesgesetzes die Zustimmung des Bundesrates benötigt werde, sehe sie zur Zeit keine Möglichkeit der Altersgrenzenerhöhung. Anders verhalte es sich ihrer Ansicht nach mit der Kontrolle der Einhaltung der Grenzen. Man habe einen Bußgeldkatalog entwickelt und unterstütze die Kommunen gerne durch Empfehlungen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Eine Absage erteilte Aygül Özkan der Forderung, dass bei alkoholbedingten Krankenhausaufenthalten von Jugendlichen deren Eltern an den entstandenen Kosten zu beteiligen sind. Zwar gebe es eine Miteinstandspflicht für Krankheiten durch nichtindizierte Maßnahmen wie Tätowierungen oder Piercings sowie bei selbstverschuldeter Krankheit. Eine Einstandspflicht der Eltern greife aber in deren Grundrechte ein und sei daher abzulehnen.
Eine Absage erteilte Aygül Özkan der Forderung, dass bei alkoholbedingten Krankenhausaufenthalten von Jugendlichen deren Eltern an den entstandenen Kosten zu beteiligen sind. Zwar gebe es eine Miteinstandspflicht für Krankheiten durch nichtindizierte Maßnahmen wie Tätowierungen oder Piercings sowie bei selbstverschuldeter Krankheit. Eine Einstandspflicht der Eltern greife aber in deren Grundrechte ein und sei daher abzulehnen.
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