Presse
25.11.2011, 10:13 Uhr | NWZ Online, 18.11.2011, mit freundlicher Genehmigung
Rechtsstreit endet mit Teilung der Kosten Außer Spesen nichts gewesen
Wahlanfechtung Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellt Verfahren ein – Abschließende Beurteilung fehlt
Fünf Jahre lang haben FDP und Rat gegeneinander prozessiert. Mit dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist keiner der Beteiligten zufrieden.


VON DORIS GROVE-MITTWEDE

Edewecht Nach fünf Jahren ist die juristische Auseinandersetzung zwischen dem FDP-Gemeindeverband Edewecht und dem Edewechter Gemeinderat wegen Briefwahlmanipulationsvorwürfen in Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2006 beendet. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Verfahren jetzt eingestellt, das Urteil vom Verwaltungsgericht Oldenburg vom 22. Januar 2008 für unwirksam erklärt und entschieden, dass FDP und Gemeinderat die Gerichtskosten je zur Hälfte und außergerichtliche Kosten selbst tragen. Dieser Beschluss sei unanfechtbar.
Neuwahlen stets gefordert
Neuwahlen zum Gemeinderat hatte die FDP im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit, der bis zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig führte (siehe auch Infokasten) gefordert. Weil im Herbst dieses Jahres ein neuer Gemeinderat gewählt wurde, hatten die klagende FDP und der beklagte Rat über ihre Anwälte bei Gericht beantragt, das Verfahren einzustellen, weil der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt sei. Dieser Auffassung folgte das Oberverwaltungsgericht.

Die Kostenteilung begründeten die Lüneburger Richter damit, dass der Ausgang des (Berufungs-)Verfahrens, würde es weitergeführt, „mutmaßlich als offen“ anzusehen sei. Zwar hatten die Lüneburger Richter am 21. April 2009 das Oldenburger Urteil gekippt, die Klage der FDP abgewiesen und keine Berufung zugelassen, doch das von der FDP angerufene Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Verfahrensfehler festgestellt und den Rechtsstreit zur erneuten Beratung nach Lüneburg zurückverwiesen. Der Ausgang des gesamten Verfahrens hinge nach Einschätzung der Leipziger Richter entscheidend davon ab, wie ein fehlendes Sachverständigengutachten einer Unterschrift und eine fehlende weitere Zeugenaussage ausfielen. Diese beiden Aspekte hätte das Lüneburger Gericht berücksichtigen müssen. mehr unter nwz-online

Enttäuschung nach Urteil
„Wir hatten mit einer anderen Entscheidung hinsichtlich der Kosten gerechnet und waren davon ausgegangen, dass die FDP das komplette Verfahren zu bezahlen hat“, sagte Bürgermeisterin Petra Lausch. Ähnlich äußerte sich auch Wolfgang Seeger, CDU-Fraktionssprecher im Edewechter Rat. „Ich bin enttäuscht von diesem Urteil, denn eine klare Entscheidung ist das nicht. Ich hätte schon eine inhaltliche Beurteilung des Sachverhaltes erwartet. Nun wurde das Verfahren eingestellt, die Kosten werden geteilt und das war’s.“

„Es bleiben mit diesem Urteil viele Fragen offen, weil die abschließende juristische Bewertung fehlt“, sagte Grüne-Fraktionssprecher Uwe Heiderich-Willmer. Alle Beteiligten würden im Unklaren gelassen und das würde nach seiner Einschätzung höchstens das Misstrauen in Justiz und Politik fördern. Man ginge ja vor Gericht, um von einer neutralen Stelle einen Sachverhalt juristisch bewertet zu bekommen und das sei nicht erfolgt. Heiderich-Willmer kritisierte auch die „völlig inakzeptable Dauer des Wahlanfechtungsverfahrens“.

„Wir sind mit dem gesamten Verfahren nicht zufrieden, weil dieser juristische Streit nicht zu einer klaren Entscheidung geführt hat“, erklärte gegenüber der NWZ UWG-Fraktionssprecher Thomas Apitzsch. „Die Anträge der FDP und des Rates, der jeweils anderen Seiten die Kosten aufzuerlegen, fanden wir sinnlos. Deshalb hatten wir uns bei der Abstimmung auch enthalten. Das Gericht sollte die Kosten festlegen und hat es ja nun auch getan.“