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24.02.2022, 09:52 Uhr | Pressemitteilung der CDU Fraktion im Niedersächsischen Landtag
Nacke: Wichtige Novelle des Mediengesetzes beschlossen „Der fortwährende Wandel der Medienlandschaft und die weiter voran-schreitende Digitalisierung machen es notwendig, das Medienrecht in Niedersachsen fortzuentwickeln. Dazu gehört auch die Stärkung des Qualitätsjournalismus, für den wir die Möglichkeit einer Förderung durch die Landesmedienanstalt ermöglichen“, erläutert der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jens Nacke den heute im Niedersächsischen Landtag beschlossenen Gesetzentwurf zur Novelle des Mediengesetzes. Hannover - „Wir haben für einen guten Ausgleich der Interessen gesorgt, der sowohl für Verleger, private Rundfunkanbieter und auch nichtkommerzielle Bürgersender Verbesserungen bringt“, so Nacke weiter. Dabei hätte sich die CDU-Fraktion noch mehr Mut und eine stärkere Betonung der Digitalisierung gewünscht. „Leider hat die Verbreitung von nicht kommerziellem Bürgerrundfunk ausschließlich über das Internet in den Gesetzesberatungen keine Mehrheit gefunden. Daher muss wie bisher im beabsichtigten Verbreitungsgebiet entweder eine terrestrische Verbreitung über UKW-Frequenzen oder aber analoge oder digitale Kabelanlagen zur Verfügung gestellt werden, um eine Förderung zu erhalten“, gibt der CDU-Politiker zu bedenken.
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